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Austreten
Wiedereintreten
Bestattung

 

Austreten

Der Kirchenaustritt muss persönlich beim zuständigen Amtsgericht erklärt werden.

Mit dem Austritt verliert ein ehemaliges Kirchenmitglied alle Rechte auf den “Service” der Kirche.

Darum eine Bitte: Suchen Sie vor dem Austritt das Gespräch mit einem Seelsorger Ihrer Wahl; vielleicht kann ein Ärgernis, dass Sie zum Austritt veranlasst, ausgeräumt werden!

[Austreten]