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Der Kirchenaustritt muss persönlich beim zuständigen Amtsgericht erklärt werden.
Mit dem Austritt verliert ein ehemaliges Kirchenmitglied alle Rechte auf den “Service” der Kirche.
Darum
eine Bitte: Suchen Sie vor dem Austritt das Gespräch mit einem Seelsorger Ihrer Wahl; vielleicht kann ein Ärgernis, dass Sie zum Austritt veranlasst, ausgeräumt werden!
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[Austreten] |
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